BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R
LSG Sachsen-Anhalt 24. April 2018
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BSG 30. Januar 2019
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LSG Sachsen-Anhalt 15. April 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §§ 19, 22 SGB II für März 2014. Streitgegenstand ist die abstrakte Angemessenheit der Nettokaltmiete. Das Jobcenter legte den Landkreis Börde als Vergleichsraum zugrunde, das LSG unterteilte diesen in mehrere Kommunen.

Entscheidungsgründe
Das BSG hebt das LSG-Urteil auf und verweist zurück, da das Gericht nicht befugt ist, den Vergleichsraum eigenständig zu verändern oder ein eigenes schlüssiges Konzept zu erstellen. Die Bildung von Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitswerten innerhalb eines Vergleichsraums ist unzulässig. Die Ermittlung der abstrakten Angemessenheit nach § 22 Abs. 1 SGB II ist vollumfänglich gerichtlich überprüfbar.

Praxishinweis
Jobcenter müssen Vergleichsräume und schlüssige Konzepte zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten methodisch nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei festlegen. Gerichte kontrollieren diese Festlegungen umfassend, dürfen aber keine eigenen Vergleichsräume oder Konzepte substituieren. Nachbesserungen durch die Verwaltung sind zu ermöglichen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 24/18 R
    Entscheidungsdatum : 29. Januar 2019
    Amtliche Quelle :

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