BGH, Urteil vom 10.11.2022 - 5 StR 283/22
OLG Hamburg 27. Januar 2022
>
LG Hamburg 1. März 2022
>
BGH 10. November 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte fertigt gefälschte Impfausweise mit Eintragungen zu SARS-CoV-2-Impfungen an und überlässt diese gegen Entgelt Dritten, um Zugangsbeschränkungen zu umgehen. Er wird wegen Betäubungsmittelhandels verurteilt, jedoch vom Vorwurf der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) freigesprochen, da er sich auf § 277 StGB aF beruft.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt den Freispruch auf, da § 277 StGB aF (Fälschung von Gesundheitszeugnissen) keinen privilegierenden Spezialitätscharakter gegenüber § 267 StGB (Urkundenfälschung) besitzt. Die Herstellung gefälschter Impfausweise erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung, da die Urkunden unecht sind und der Gebrauch bei Behörden oder Versicherungen nicht gegeben ist.

Praxishinweis
Die Fälschung von Impfausweisen ist regelmäßig als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) strafbar, auch wenn § 277 StGB aF einschlägig erscheint. Eine Sperrwirkung des § 277 StGB aF besteht nicht, sodass bei fehlender Verwendung bei Behörden oder Versicherungen § 267 StGB Anwendung findet.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge3

  • 1Filterergebnisse - Juristische Fakultät - Leibniz Universität HannoverEingeschränkter Zugriff
    www.jura.uni-hannover.de · 22. November 2022

  • 2Fälschung von Gesundheitszeugnissen und UrkundenfälschungEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 16. Mai 2023

  • 3Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriff
    https://www.ferner-alsdorf.de/

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 10.11.2022 - 5 StR 283/22
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 5 StR 283/22
Entscheidungsdatum : 9. November 2022
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text