BVerwG, Beschluss vom 07.07.2022 - 1 WB 2/22
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Sachverhalt
Der Kläger, Berufssoldat, wendet sich gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Basisimpfungen gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG. Er rügt die Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht und die Unzulässigkeit der Impfstoffzulassung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht weist den Antrag zurück. § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG ist verfassungsgemäß und begründet eine zulässige dienstrechtliche Duldungspflicht ärztlicher Infektionsschutzmaßnahmen. Die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Basisimpfungen ist eine rechtmäßige Ermessensentscheidung des Dienstherrn, gestützt auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Arzneimittelrechtliche Zulassungsfragen sind nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung.

Praxishinweis
Die dienstrechtliche Impfpflicht für Soldaten nach § 17a SG ist verfassungskonform und umfasst auch Covid-19-Schutzimpfungen. Die Entscheidung über Impfstoffaufnahme obliegt dem Dienstherrn mit Ermessen und fortlaufender Überwachung. Einzelfallbezogene medizinische Kontraindikationen sind zu berücksichtigen. Arzneimittelzulassungskontrollen liegen außerhalb militärischer Zuständigkeit.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 07.07.2022 - 1 WB 2/22
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 1 WB 2/22
    Entscheidungsdatum : 7. Juli 2022
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text