BAG, EuGH-Vorlage vom 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
BAG 9. Dezember 2020
>
BAG 9. Dezember 2020
>
EuGH 7. Juli 2022
>
BAG 22. Februar 2023
>
BAG 22. Februar 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Differenzvergütungen aus § 7 Nr. 1 MTV für regelmäßige Nachtarbeit, da der Tarifvertrag für unregelmäßige Nachtarbeit höhere Zuschläge (50 %) als für regelmäßige Nachtarbeit (20 %) vorsieht. Die Beklagte verweigert die Nachzahlung. Die Revision ist zugelassen.

Entscheidungsgründe
Das Bundesarbeitsgericht legt dem EuGH die Frage vor, ob § 7 Nr. 1 MTV die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG im Sinne von Art. 51 Abs. 1 Charta durchführt und ob die unterschiedliche Zuschlagshöhe mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 20 Charta vereinbar ist. Zentrale Streitpunkte sind die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmergruppen und die Rechtfertigung der Differenz durch die schlechtere Planbarkeit unregelmäßiger Nachtarbeit.

Praxishinweis
Tarifliche Zuschlagsregelungen für Nachtarbeit unterliegen unionsrechtlicher Prüfung, wenn sie Arbeitszeitrichtlinien umsetzen. Die Rechtfertigung von Zuschlagsdifferenzen wegen Planbarkeitsunterschieden ist offen und bedarf der EuGH-Vorlage. Arbeitgeber und Tarifparteien sollten Differenzierungen sachlich fundieren und dokumentieren.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge3

  • 1Schriftenverzeichnis - Juristische Fakultät - Leibniz Universität HannoverEingeschränkter Zugriff
    www.jura.uni-hannover.de

  • 2BAG: Vorrang der Tarifautonomie bei der Festsetzung von Tarifzuschlägen für regelmäßige und unregelmäßige NachtarbeitEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 7. März 2023

  • 3Arbeitszeitrichtlinie enthält keine Vorgaben für tarifliche NachtzuschlägeEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 7. März 2023

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, EuGH-Vorlage vom 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 10 AZR 332/20
Entscheidungsdatum : 8. Dezember 2020
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text