BAG, Urteil vom 24.05.2022 - 9 AZR 461/21
LAG Baden-Württemberg 24. August 2021
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BAG 24. Mai 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Abgeltung von 24 Urlaubstagen aus 2019. Der Arbeitsvertrag enthält eine Ausschlussfristregelung (§ 15), die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis binnen drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend macht. Die Klägerin hat die Frist nicht eingehalten.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen, da der Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsvertrags mit Ablauf der dreimonatigen Ausschlussfrist verfallen ist. Die Ausschlussfrist ist wirksam, transparent und verletzt nicht das Transparenzgebot (§ 307 BGB) oder gesetzliche Verbote (§ 309 BGB). Urlaubsabgeltung unterfällt der Ausschlussfrist, da sie nicht Mindestlohnanspruch ist.

Praxishinweis
Formularklauseln mit Ausschlussfristen für Urlaubsabgeltungsansprüche sind grundsätzlich wirksam und müssen strikt beachtet werden. Die dreimonatige Frist zur Geltendmachung in Textform ist angemessen und schützt den Arbeitgeber vor spät geltend gemachten Ansprüchen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 24.05.2022 - 9 AZR 461/21
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 9 AZR 461/21
    Entscheidungsdatum : 23. Mai 2022
    Amtliche Quelle :

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