BAG, Urteil vom 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
LAG Baden-Württemberg 16. September 2015
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BAG 22. September 2016
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LAG Baden-Württemberg 6. Juni 2018
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BAG 31. Januar 2019
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LAG Baden-Württemberg 3. Juni 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, schwerbehinderter Arbeitnehmer, wird von der Beklagten wegen des Verdachts missbräuchlicher Nutzung einer Diensttankkarte gekündigt. Die Beklagte wertet computerforensisch eine auf dem Dienstrechner gefundene Datei aus, die überhöhte Betankungen dokumentiert. Streitgegenstand ist die Wirksamkeit der ordentlichen Verdachtskündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG.

Entscheidungsgründe
Das BAG bestätigt die Wirksamkeit der ordentlichen Verdachtskündigung, da ein dringender Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung vorliegt, der das vertragsnotwendige Vertrauen zerstört (§ 1 Abs. 2 KSchG). Die Einsichtnahme in nicht als „privat“ gekennzeichnete dienstliche Dateien auf dem Dienstrechner ist datenschutzrechtlich zulässig (§ 32 BDSG aF) und verhältnismäßig. Die Kündigungsfrist und Betriebsratsanhörung sind ordnungsgemäß.

Praxishinweis
Verdachtskündigungen sind auch ohne abschließenden Beweis zulässig, wenn der Verdacht dringlich und auf voll bewiesenen Tatsachen beruht. Arbeitgeber dürfen dienstliche Rechnerdaten ohne qualifizierten Verdacht einsehen, sofern keine „privat“ gekennzeichneten Dateien betroffen sind. Betriebsratsanhörung und tarifliche Kündigungsfristen sind strikt zu beachten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 2 AZR 426/18
Entscheidungsdatum : 30. Januar 2019
Amtliche Quelle :

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